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Saskia Brandt
Psychotherapie · Magdeburg

Ablauf und Kosten

Eine Psychotherapie beginnt mit einem Kennenlernen. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob und wie es weitergeht.

So läuft eine Therapie ab

  1. Erster Kontakt

    Sie rufen mich an. Erreichen Sie mich nicht direkt, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrer Rufnummer. Ich rufe Sie zurück, und wir vereinbaren einen ersten Termin.

  2. Erstgespräch

    Wir lernen uns kennen. Sie schildern, was Sie zu mir führt, und wir klären, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist und ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.

  3. Probatorische Sitzungen

    In einigen weiteren Sitzungen verstehen wir Ihre Beschwerden genauer, ich stelle eine Diagnose, und wir besprechen die Ziele der Behandlung.

  4. Therapie

    Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt. Wie viele Sitzungen sinnvoll sind, hängt von Ihrem Anliegen ab. Wir überprüfen den Verlauf regelmäßig gemeinsam.

Kosten

Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ab. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen können. Die Erstattung erfolgt zwischen Ihnen und Ihrem Kostenträger. Bitte klären Sie sie möglichst vor Beginn der Behandlung.

Privat versichert

Private Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie je nach Tarif unterschiedlich. Fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung nach, wie viele Sitzungen übernommen werden und ob ein Antrag nötig ist.

Beihilfeberechtigt

Die Beihilfe übernimmt ihren Anteil nach vorheriger Anerkennung. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der eigentlichen Therapie bei Ihrer Beihilfestelle. Für den übrigen Anteil gilt Ihr privater Tarif.

Selbstzahler

Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen, unabhängig von einer Versicherung. Ihre Krankenversicherung erfährt dann nichts von der Behandlung. Die Höhe der Kosten nenne ich Ihnen gern im Erstgespräch.

Gesetzlich versichert

Ich habe keine Kassenzulassung. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist trotzdem möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie zeitnah keinen Therapieplatz bei einer Kassenpraxis bekommen (Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V).

Dazu gehören meist eine psychotherapeutische Sprechstunde in einer Kassenpraxis, Nachweise über Ihre vergebliche Suche und ein Antrag vor Beginn der Behandlung. Die Anforderungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.